Die Nebenkostenabrechnung: Worauf Eigentümer und Mieter jetzt achten müssen 

Die jährliche Nebenkostenabrechnung sorgt oft für Unsicherheit. Als Ihre Hausverwaltung wissen wir: Transparenz und Rechtssicherheit sind das A und O, um Nachzahlungen verständlich zu machen und Konflikte zu vermeiden. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regelungen für Sie zusammen. 

1. Fristen, die Sie kennen sollten

Die gesetzliche Regelung ist klar: Gemäß § 556 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. 

  • Beispiel: Die Abrechnung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31.12.2025 zugestellt sein.
  • Wichtig: Nach Ablauf dieser Frist können Vermieter in der Regel keine Nachforderungen mehr stellen, es sei denn, sie haben die Verspätung nicht selbst zu vertreten. 

2. Was darf eigentlich abgerechnet werden?

Nicht alle Kosten, die rund um eine Immobilie anfallen, sind „umlagefähig“. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt dies abschließend. 

  • Umlagefähig: Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Hausmeister, Gartenpflege und Versicherungen.
  • Nicht umlagefähig: Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten (z. B. eine neue Haustür). Diese trägt der Eigentümer selbst. 

3. Neue Regelung: Die CO2-Kosten-Aufteilung

Seit 2023 und verstärkt mit Blick auf die Abrechnungen für 2024/2025 müssen die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Quote richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes:

  • Bei ineffizienten Gebäuden trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO2-Kosten.
  • Bei sehr effizienten Gebäuden (z. B. nach Sanierung) trägt der Mieter die Kosten zu 100 %

4. Checkliste für eine korrekte Abrechnung

Damit eine Abrechnung formal korrekt ist, muss sie folgende Punkte enthalten:

  1. Abrechnungszeitraum (maximal 12 Monate).
  2. Gesamtkosten je Kostenart für das gesamte Gebäude.
  3. Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche oder Personenanzahl).
  4. Abzug der Vorauszahlungen des Mieters. 

Unser Service für Sie

Als Hausverwaltung übernehmen wir die komplette Erstellung der rechtssicheren Abrechnung. Wir prüfen Belege, optimieren Verträge mit Dienstleistern und sorgen für eine pünktliche Zustellung. So sichern wir den Werterhalt Ihrer Immobilie und ein entspanntes Mietverhältnis.