Häufig gestellte Fragen (FAQ)


1. Rund um das Mietverhältnis

Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung?

Bitte nutzen Sie für nicht dringende Reparaturen unser Online-Schadensformular im Download-Bereich oder senden Sie uns eine E-Mail mit Fotos des Schadens. Bei Notfällen (z. B. Rohrbruch, Heizungsausfall im Winter) nutzen Sie bitte unsere Notfall-Nummern.

Was muss ich beim Einzug/Auszug beachten?

Wichtig ist die rechtzeitige Terminabwicklung für die Wohnungsübergabe. Denken Sie beim Einzug an die Wohnungsgeberbestätigung für das Bürgeramt und beim Auszug daran, alle Schlüssel (auch Kopien) sowie die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

Darf ich ein Haustier halten?

Die Haltung von Kleintieren (Fische, Hamster etc.) ist generell erlaubt. Für Hunde und Katzen benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung bzw. des Eigentümers.


2. Abrechnungen & Finanzen

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Die Abrechnung erfolgt jährlich. Gemäß der gesetzlichen Fristen erhalten Sie diese spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. In der Regel bemühen wir uns jedoch um eine deutlich frühere Zustellung.

Wie kann ich meine Bankverbindung für die Miete ändern?

Laden Sie sich dazu einfach das SEPA-Lastschriftmandat in unserem Download-Bereich herunter und senden Sie uns das ausgefüllte Original per Post oder Scan zu.

Warum haben sich meine Vorauszahlungen erhöht?

Anpassungen erfolgen meist nach einer Betriebskostenabrechnung, um hohe Nachzahlungen im Folgejahr zu vermeiden – beispielsweise aufgrund gestiegener Energiepreise oder Versicherungsprämien.


3. Für Wohnungseigentümer (WEG)

Was mache ich, wenn ich nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen kann?

Sie können sich durch eine Person Ihres Vertrauens oder durch den Verwalter vertreten lassen. Nutzen Sie hierfür bitte das Vollmachtsformular, das jeder Einladung zur Versammlung beiliegt.

Wer entscheidet über Reparaturen am Gemeinschaftseigentum?

Kleinere Instandsetzungen veranlasst die Verwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse direkt. Größere Maßnahmen werden durch die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Versammlung beschlossen.


4. Notfälle & Handwerker

Wen rufe ich außerhalb der Geschäftszeiten an?

Für echte Notfälle (Gefahr für Leib, Leben oder das Gebäude) finden Sie im Aushang im Treppenhaus sowie auf unserer Website eine Liste mit Notdienst-Nummern unserer Partner-Handwerker.

Darf ich selbst einen Handwerker beauftragen?

Bitte halten Sie immer Rücksprache mit uns, bevor Sie einen Handwerker für Mängel am Mietobjekt oder Gemeinschaftseigentum beauftragen. Eigenmächtig beauftragte Leistungen können in der Regel nicht von der Hausverwaltung oder Versicherung erstattet werden.