Winterdienst: Wenn Flocken zur Last werden – Wer haftet bei Eis und Schnee?

Der erste Schneefall verwandelt die Nachbarschaft in eine Winterlandschaft, doch für Immobilienbesitzer beginnt damit die Zeit der Verkehrssicherungspflicht. Was viele unterschätzen: Ein rutschiger Gehweg kann nicht nur gefährlich werden, sondern auch teure rechtliche Konsequenzen haben.

1. Wer muss eigentlich schippen?

Grundsätzlich liegt die Reinigungspflicht bei der Kommune. Diese überträgt die Pflicht jedoch fast immer per Satzung auf die Hauseigentümer.

  • In der WEG: Die Eigentümergemeinschaft ist gemeinsam verantwortlich.
  • Bei Vermietung: Der Eigentümer kann die Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Dies entbindet den Vermieter jedoch nicht komplett – er behält eine Überwachungspflicht.

2. Die wichtigsten Zeiten und Regeln

Wann muss der Gehweg frei sein? Die lokalen Satzungen variieren, aber meist gilt:

  • Werktags: 07:00 bis 20:00 Uhr.
  • Sonn- und Feiertage: 08:00 oder 09:00 bis 20:00 Uhr.
  • Die Breite: Es muss ein Streifen von ca. 1,20 bis 1,50 Meter geräumt sein, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeikommen.

3. Streusalz oder Splitt?

In vielen Städten ist die Verwendung von Streusalz aus Umweltschutzgründen für Privatpersonen verboten. Wir empfehlen daher abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat, die auch vom Umweltbundesamt favorisiert werden.

4. Das Risiko: Wenn doch etwas passiert

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Als Ihre Hausverwaltung wissen wir: Das ist ein vermeidbares Risiko.


❄️ Winterdienst Quick-Check
Zeitraum: Mo-Sa ab 07:00 Uhr, So/Feiertag ab 08:00/09:00 Uhr. Ende meist 20:00 Uhr.
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Räumbreite: Ca. 1,20 bis 1,50 Meter (ausreichend für zwei Passanten).
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Streumittel: Sand oder Splitt bevorzugen. Salz ist oft verboten!
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Haftung: Eigentümer sind verantwortlich. Wir als Verwaltung sichern Sie ab!
© Cuper Hausverwaltung – Professionell. Sicher. Zuverlässig.


Unser Service: Sicherheit für Ihre Immobilie

Wir nehmen Ihnen die Sorgen ab. Als professionelle Hausverwaltung koordinieren wir den Winterdienst für Ihr Objekt:

  • Beauftragung von Fachfirmen: Wir setzen auf zuverlässige Dienstleister mit eigenem Haftpflichtschutz.
  • Kontrolle: Wir überwachen die Ausführung, damit Sie und Ihre Mieter sicher durch den Winter kommen.
  • Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass die Kosten korrekt über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Möchten Sie den Winterdienst für die kommende Saison professionell organisieren? Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot – damit Sie beim nächsten Schneefall entspannt liegen bleiben können.