Alles Wissenswerte zur Legionellenprüfung in der WEG: Pflichten, Ablauf und Verantwortung

Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Damit dies so bleibt, regelt die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) strenge Prüfpflichten für Wohngebäude. Besonders das Thema Legionellen wirft in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oft Fragen auf.

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob Ihr Objekt prüfpflichtig ist, wie die Probenahme abläuft und welche Rolle die Hausverwaltung dabei spielt.


Wann ist eine Legionellenprüfung gesetzlich Pflicht?

Nicht jedes Gebäude muss systematisch untersucht werden. Die Untersuchungspflicht besteht laut Trinkwasserverordnung für Anlagen, die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Großanlage zur Trinkwassererwärmung: Das Speichervolumen beträgt mehr als 400 Liter ODER der Inhalt der Rohrleitung zwischen dem Speicher und der entferntesten Zapfstelle überschreitet 3 Liter.
  2. Gewerbliche Tätigkeit: Das Wasser wird im Rahmen einer Vermietung abgegeben. In einer WEG ist dies bereits der Fall, wenn auch nur eine einzige Wohnung vermietet ist.
  3. Zerstäubung des Wassers: Es sind Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden, bei denen es zu einer Vernebelung des Wassers kommt (Aerosolbildung).

Prüfintervall: Bei Erfüllung dieser Kriterien muss die Anlage in der Regel alle drei Jahre untersucht werden.


Wie läuft die Prüfung in der Praxis ab?

Der Prozess ist standardisiert und wird von uns als Hausverwaltung koordiniert, um den Aufwand für die Bewohner so gering wie möglich zu halten:

  1. Beauftragung: Wir beauftragen ein akkreditiertes Prüflabor oder einen zertifizierten Probenehmer.
  2. Probenahmestellen: Es müssen Proben an mindestens drei Stellen entnommen werden:
    • Am Vorlauf des Trinkwassererwärmers (Ausgang).
    • Am Rücklauf (Zirkulation).
    • An den am weitesten entfernten Zapfstellen (meist in Wohnungen im obersten Stockwerk).
  3. Analyse: Im Labor werden die Proben für ca. 7 bis 10 Tage bebrütet.
  4. Ergebnis: Die WEG erhält einen Prüfbericht. Liegen die Werte unter dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml, ist alles in Ordnung.


Wer trägt die Verantwortung?

Verantwortlich für die Einhaltung der Prüfpflicht ist der „Unternehmer oder sonstige Inhaber“ (UsI) der Wasserversorgungsanlage. In einer WEG ist dies die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.


Die Rolle der Hausverwaltung

Wir als Ihre Hausverwaltung unterstützen die Gemeinschaft bei der rechtssicheren Umsetzung:

  • Terminkoordination: Wir informieren Eigentümer und Mieter rechtzeitig über den Termin der Probenahme.
  • Dokumentationspflicht: Wir archivieren die Ergebnisse für mindestens 10 Jahre.
  • Maßnahmenmanagement: Sollte ein Grenzwert überschritten werden, leiten wir umgehend die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte ein (Meldung ans Gesundheitsamt, Gefährdungsanalyse, Sanierungskonzept).


Wer zahlt die Prüfung?

Die Kosten für die Legionellenprüfung gehören zu den laufenden Betriebskosten. Sie können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.


Hinweis für Bewohner: Sie können die Hygiene unterstützen, indem Sie alle Entnahmestellen regelmäßig benutzen. Wenn Sie länger verreist sind, lassen Sie das Wasser nach Ihrer Rückkehr an allen Hähnen für einige Minuten laufen, bis es konstant kühl bzw. heiß austritt.



Haben Sie Fragen zur Trinkwasserhygiene in Ihrer Anlage?

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns direkt an. Ihre Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Immobilie haben für uns oberste Priorität.